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   VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04   

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VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04 (https://dejure.org/2006,20691)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18.07.2006 - 6 A 389/04 (https://dejure.org/2006,20691)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 6 A 389/04 (https://dejure.org/2006,20691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    In der Regel haben Bürger keinen Anspruch auf ein Verkehrszeichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückbesitzer wollte persönliches Halteverbotsschild vorm eigenen Grundstück - Gericht weist Klage ab - In der Regel haben Bürger keinen Anspruch auf ein Verkehrszeichen

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 5 S 1121/00

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Anordnung zwecks

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    Ein Rechtsanspruch des Klägers auf das Verkehrszeichen kann sich dann nur ergeben, wenn der der Behörde eingeräumte Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass jede andere Entscheidung als die Aufstellung des Verkehrszeichens rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen z.B. Nds. OVG, Beschl. vom 26.08.2002 - 12 LA 522/02 - VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 28.02.2003, DAR 2002, 284, 285).

    Kurzfristige Behinderungen bei der Ein- oder Ausfahrt muss der Kläger nicht zuletzt wegen der Lage seines Grundstücks im Stadtgebiet und in einer verkehrsreichen Zone grundsätzlich hinnehmen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 28.02.2002, DAR 2002, 284, 286).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1997 - 5 S 1842/95

    Verpflichtungsklage zwecks Aufstellung von Verkehrszeichen: Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    Er beruft sich damit nicht nur auf allgemeine Interessen, die alle Verkehrsteilnehmer betreffen und daher eine Klagebefugnis nicht begründen können, sondern macht eine besondere, auf seiner Stellung als Grundstücksanlieger beruhende Interessenlage geltend, nach der eine Beeinträchtigung eigener Rechte durch die ablehnende Entscheidung der Beklagten jedenfalls nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. Sauthoff, Straße und Anlieger, Rn 921; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 16.05.1997, NVwZ-RR 1998, 682).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1993 - 12 L 39/90

    Vorschriftszeichen; Widerruf; Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    Rechtsgrundlage für die Aufhebung der von einem Vorschriftszeichen ausgehenden Regelungen und für die Entfernung des Verkehrsschildes sind die insoweit abschließenden Bestimmungen in § 45 StVO; die allgemeinen Vorschriften über den Widerruf bzw. die Rücknahme von Verwaltungsakten nach den §§ 48 f. VwVfG kommen nicht zur Anwendung (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 04.11.1993 - 12 L 39/90 - ; Sauthoff, aaO., Rn 1095, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02

    Ermessensreduzierung; Lärmschutz-Richtlinien-StV; Unzumutbarkeit; Verkehrslärm

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    Ein Rechtsanspruch des Klägers auf das Verkehrszeichen kann sich dann nur ergeben, wenn der der Behörde eingeräumte Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass jede andere Entscheidung als die Aufstellung des Verkehrszeichens rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen z.B. Nds. OVG, Beschl. vom 26.08.2002 - 12 LA 522/02 - VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 28.02.2003, DAR 2002, 284, 285).
  • VG Braunschweig, 11.01.2001 - 6 A 215/00

    Anfechtungsklage; Anlieger; Durchfahrtsbreite; Ermessen; Feuerwehr;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    Auf dieser Grundlage ergibt sich bei einem Sicherheitsabstand von 0, 5 m eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3, 00 m (VG Braunschweig, Urt. vom 11.01.2001 - 6 A 215/00 - m.w.N.; siehe auch Hentschel, aaO., § 12 StVO Rn 22).
  • VG Düsseldorf, 14.10.2004 - 6 K 9064/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung eines absoluten Halteverbotes;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    Das Recht von Grundstückseigentümern auf Zufahrt zu ihrem Grundstück ist durch die Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, wonach das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig ist, in der Regel hinreichend gesichert (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 10.04.2003 - 6 A 72/02 -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. vom 05.09.2003 - 12 L A 221/03 - VG Düsseldorf, Urt. vom 14.10.2004 - 6 K 9064/03 - ; VG München, Beschl. vom 10.06.2002 - M 23 S 02.1273 - ).
  • VG Berlin, 28.09.2000 - 27 A 206.99

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    "Zwingend geboten" ist ein Verkehrszeichen unter Berücksichtigung dieses Regelungszwecks und des Wortlauts der Vorschriften nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 StVO daher nur dann, wenn das Verkehrszeichen die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme ist (im Ergebnis ebenso bereits VG Braunschweig, Beschl. vom 18.03.2003 - 6 B 10/03 - VG Berlin, Urt. vom 28.09.2000, NZV 2001, 317, 318).
  • VG München, 10.06.2002 - M 23 S 02.1273
    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    Das Recht von Grundstückseigentümern auf Zufahrt zu ihrem Grundstück ist durch die Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, wonach das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig ist, in der Regel hinreichend gesichert (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 10.04.2003 - 6 A 72/02 -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. vom 05.09.2003 - 12 L A 221/03 - VG Düsseldorf, Urt. vom 14.10.2004 - 6 K 9064/03 - ; VG München, Beschl. vom 10.06.2002 - M 23 S 02.1273 - ).
  • BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03

    Bewertung einer verlorenen Prüfungsleistung durch die Prüfungsbehörde;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
    "Zwingend geboten" ist ein Verkehrszeichen unter Berücksichtigung dieses Regelungszwecks und des Wortlauts der Vorschriften nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 StVO daher nur dann, wenn das Verkehrszeichen die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme ist (im Ergebnis ebenso bereits VG Braunschweig, Beschl. vom 18.03.2003 - 6 B 10/03 - VG Berlin, Urt. vom 28.09.2000, NZV 2001, 317, 318).
  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Ein Rechtsanspruch des Klägers auf das Verkehrszeichen und dessen Aufstellung an einem bestimmten Standort kann sich dann nur ergeben, wenn der der Behörde eingeräumte Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass jede andere Entscheidung als die Aufstellung des Verkehrszeichens rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen z. B. VG Braunschweig, U. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A 7457/17

    Anfechtung Zusatzzeichen; Mindestabstand; Verwaltungsvorschrift

    Das Verkehrszeichen muss sich überdies jedoch, damit dessen Anordnung zwingend erforderlich ist, als sachgerecht und zweckmäßig erweisen (vgl. ausdrücklich VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2006 - 6 A 389/04 -, juris, Rn. 23; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 10 L 1655/10 -, juris, Rn. 26; Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Auflage 2013, S. 110 f. m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 10/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Ein Rechtsanspruch des Klägers auf das Verkehrszeichen und dessen Aufstellung an einem bestimmten Standort kann sich dann nur ergeben, wenn der der Behörde eingeräumte Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass jede andere Entscheidung als die Aufstellung des Verkehrszeichens rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen z. B. VG Braunschweig, U. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19

    Eigenschaft der Kleefelder Straße in Hannover als Fahrradstraße erneut auf dem

    Eine verkehrsrechtliche Anordnung muss sich aber, damit sie zwingend erforderlich ist, als sachgerecht und zweckmäßig erweisen (vgl. ausdrücklich VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 23; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschl. v. 19.01.2011 - 10 L 1655/10 -, juris Rn. 26; Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Auflage 2013, S. 110 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921

    Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) aufgrund der besonderen Umstände

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelungen über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (VG Braunschweig vom 18.7.2006 Az. 6 A 389/04 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.08.2023 - 2 B 987/23

    Verkehrsversuch in Gießen

    Allerdings muss sich eine verkehrsrechtliche Anordnung, damit sie zwingend erforderlich ist, (auch) als sachgerecht und zweckmäßig erweisen (vgl. VG Hannover, Urteil vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 -, juris Rn. 56; VG Saarlouis, Beschluss vom 19.01.2011 - 10 L 1655/10 -, juris Rn. 26; VG Braunschweig, Urteil vom 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 23).

    Die Anordnung von Verkehrszeichen ist nur dann zwingend erforderlich im Sinne der Vorschrift, wenn es sich um die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme handelt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.07.2011 - 11 B 11.921 -, juris Rn. 28; VG Hannover, Urteil vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 -, juris Rn. 56; VG Saarlouis, Beschluss vom 19.01.2011 - 10 L 1655/10 -, juris Rn. 28; VG Braunschweig, Urteil vom 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 23; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 45 StVO Rn. 49c m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910

    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (VG Braunschweig vom 18.7.2006 Az. 6 A 389/04 m.w.N.).
  • VG Minden, 10.11.2016 - 2 K 867/15

    Blitzer A2: Autofahrer klagt gegen Tempolimit - und scheitert

    vgl. dazu Bayer. VGH, Urteil vom 28.09.2011 - 11 B 11.910 - VG Braunschweig, Urteil vom 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, beide veröffentlicht in juris.
  • VG Oldenburg, 22.10.2014 - 5 A 3780/12

    Anliegergebrauch; Bestandsverzeichnis; Gemeingebrauch; Halteverbot; Parkverbot;

    Ein Rechtsanspruch des Klägers auf etwa ein begehrtes Verkehrszeichen kann sich dann nur ergeben, wenn der der Behörde eingeräumte Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass jede andere Entscheidung als die Aufstellung des Verkehrszeichens rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 9.02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 A 2664/12 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2006 - 6 A 389/04 - juris).
  • VG Hannover, 01.11.2017 - 7 A 444/17

    Enge Straße

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841 -, juris Rn 4; VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn 23).
  • VG Hannover, 17.01.2018 - 7 A 2194/16

    Außerorts; gegenläufiger Geh- und Radweg; Geh- und Radweg; innerorts;

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 10 L 1655/10

    Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr und Aufstellung von

  • VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
  • VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11

    Lärm; Lärmschutz-Richtlinien; Reines Wohngebiet; Verkehrsbehördliche Anordnung

  • VG Minden, 13.04.2017 - 2 K 218/15

    Anordnung der Radwegebenutzungspflicht zur Gefahrenabwehr durch Aufstellung eines

  • VG Bayreuth, 24.04.2018 - B 1 K 16.919

    Rechtmäßige Anordnung der Verkehrszeichen für eine Vorfahrtsregelung

  • VG München, 19.11.2009 - M 23 K 09.3417

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Lärmbelastung; Schadstoffbelastung; Halteverbot als

  • VG Bremen, 09.12.2010 - 5 K 622/10

    Zum Rechtsschutz gegen Kfz-Abschleppgebühren und zur Vorlaufzeit bei veränderten

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